Impressum

Intermarket Bank AG

Am Belvedere 1
1100 Wien
Österreich

Telefon: +43 (0) 50 100    28900
Telefax: +43 (0) 50 100 9 28900
E-Mail: mailbox@intermarket.at
www.intermarket.at

Sitz: Wien
Firmenbuchnummer: FN 94144y
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nummer: ATU15357003

Zuständige Aufsichtsbehörde

Finanzmarktaufsicht
Otto-Wagner-Platz 5,
A-1090 Wien
www.fma.gv.at

Kammer/Berufsverband
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Bank und Versicherung
Fachverband der Banken und Bankiers
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
www.wko.at

Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften
Anwendbare Rechtsvorschrift ist insbesondere das Bankwesengesetz (BWG) in der jeweils geltenden Fassung.
www.ris.bka.gv.at
 

Zusätzliche Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz

Medieninhaber und Herausgeber
Intermarket Bank AG
Am Belvedere 1
1100 Wien

Unternehmensgegenstand
Der gewerbsmäßige Betrieb von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Bankwesengesetz (BWG), und zwar der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen – ausgenommen die Kreditversicherung – und im Zusammenhang damit der Einzug solcher Forderungen (Factoringgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 16 BWG.

Vorstand
Sebastian Erich- Vorsitzender
Christina Mayer - Vorstand

Aufsichtsrat
Mag. Markus Kriegler - Vorsitzender des Aufsichtsrates
MMag. Sabine Hönigsberger – Stv. Vorsitzende
Damien Charron
Mag. Robert Firlinger

Vom Betriebsrat entsandt:
Brigitte Rath
Edyta Bulant
 

Am Medieninhaber beteiligt

92,62 % Erste Group Bank AG
Unternehmensgegenstand: Kreditinstitut
Sitz: Am Belvedere 1, 1100 Wien
http://www.erstegroup.com

4,38% "Die Kärntner" Trust Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co KG
Unternehmensgegenstand: Kreditinstitut
Sitz: 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 8
http://www.sparkasse.at/kaernten

3,00% NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft mbH
Unternehmensgegenstand: Beteiligungsverwaltung
Sitz: 1100 Wien, Am Belvedere 1
http://www.sparkasse.at/noe


Inhaltliche Ausrichtung der Internetseite

Präsentation der Intermarket Bank AG und Information über die von der Intermarket Bank AG angebotenen Produkte und Leistungsangebote

Disclaimer − Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die Intermarket Bank AG hat alle ihr zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicher zu stellen, dass die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen zur Zeit der Bereitstellung richtig und vollständig sind. Dennoch kann es zu unbeabsichtigten und zufälligen Fehlern gekommen sein, für die wir uns entschuldigen.

Änderungen
Auch behält sich die Intermarket Bank AG das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

E-Mails
Im Einklang mit dem E-Commerce Gesetz machen wir darauf aufmerksam, dass an uns gesendete E-Mails nur zu banküblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden.

Links
Die Intermarket Bank AG überprüft andere Webseiten, zu denen sich direkte Zugangsmöglichkeiten (Links) auf den Intermarket Bank AG Internetseiten befinden, nicht hinsichtlich Inhalt und Gesetzmäßigkeit. Intermarket Bank AG übernimmt keinen Einfluss auf die Gestaltung dieser Webseiten und distanziert sich ausdrücklich von den dort dargestellten, allenfalls ungesetzlichen Inhalten. Die Intermarket Bank AG übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für solche Inhalte und haftet für
derartige Inhalte auch nicht.

Sprachen
Sie können mit uns in folgenden Sprachen kommunizieren: Deutsch und Englisch

Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden von uns im Einklang mit dem Datenschutzgesetz (DSG) behandelt.

 

Veröffentlichung der Intermarket Bank AG betreffend Corporate Governance und Vergütung gemäß § 65a BWG

Gemäß § 65a Bankwesengesetz (BWG) ist die Intermarket Bank AG verpflichtet, die Einhaltung folgender Bestimmungen des BWG auf ihrer Internetseite zu erörtern:


1) §§ 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a: Qualifikationsanforderungen Geschäftsleiter

Die Qualifikationsanforderungen für Geschäftsleiter der Intermarket Bank AG sind in der internen Richtlinie für die Auswahl und Eignungsbeurteilung von Vorstandsmitgliedern ("Suitability Policy") der Intermarket Bank AG geregelt. Diese Richtlinie definiert im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften den internen Ordnungsrahmen für die Auswahl und die Eignungsbeurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Vorstandsmitgliedern und stellt einen wichtigen Maßstab für eine gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle dar. Folgende Kriterien liegen der Beurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Vorstandsmitgliedern zugrunde: Persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung sowie Governance-Kriterien (mögliche Interessenskonflikte, Unabhängigkeit, zeitliche Verfügbarkeit, Gesamtzusammensetzung des Vorstands, Diversität).


2) § 28a Abs. 5 Z 1 bis 5: Qualifikationsanforderungen Aufsichtsratsmitglieder

Die Qualifikationsanforderungen für Aufsichtsratsmitglieder der Intermarket Bank AG sind in der internen Richtlinie für die Auswahl und Eignungsbeurteilung von Aufsichtsratsmitgliedern ("Suitability Policy") der Intermarket Bank AG definiert. Diese Richtlinie regelt im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften den internen Ordnungsrahmen für die Auswahl und die Eignungsbeurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Aufsichtsratsmitgliedern und stellt einen wichtigen Maßstab für eine gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle dar. Folgende Kriterien liegen der Beurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Aufsichtsratsmitgliedern zugrunde: Persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung sowie Governance-Kriterien (mögliche Interessenskonflikte, Unabhängigkeit, zeitliche Verfügbarkeit, Gesamtzusammensetzung des Aufsichtsrats, Diversität).


3) § 29: Nominierungsausschuss

Die Intermarket Bank AG hat auf freiwilliger Basis ein Nominierungsausschuss als Ausschuss des Aufsichtsrats eingerichtet. Die Aufgaben sowie die Funktionsweise des Ausschusses sind in der Geschäftsordnung für den Nominierungsausschuss der Intermarket Bank AG festgelegt. Dem Nominierungsausschuss obliegt insbesondere die Erstellung von Vorschlägen für die Auswahl von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie deren Eignungsbeurteilung nach den unter Pkt. 1) und 2) angeführten Maßstäben.
 

4) § 39b samt Anlage: Grundsätze der Vergütungspolitik

Die Grundsätze der Vergütungspolitik der Intermarket Bank AG sind, sowohl für variable als auch für fixe Vergütung, in einer entsprechenden Unternehmensrichtlinie festgehalten ("Remuneration Policy" im folgenden "Vergütungsrichtlinie"). Diese Richtlinie wird jährlich überprüft und - im Bedarfsfall - adaptiert. Die Genehmigung der Vergütungsrichtlinie obliegt dem Ausschuss. Die Grundsätze basieren auf den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 39b BWG samt Anlage in Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD V) und auf dem einschlägigen Rundschreiben der FMA (Stand: 2022). Ergänzend wurden auch die EBA-Guidelines für eine solide Vergütungspolitik (EBA/GL/2021/04) und zu Vergütungspolitik und Vergütungspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Erbringung von Bankprodukten und Bankdienstleistungen im Privatkundengeschäft (EBA/GL/2016/06) angemessen berücksichtigt. Tragende Grundprinzipien der Vergütungsrichtlinie der Intermarket Bank AG sind z.B. ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fixen und variablen Bezugsteilen, die Sicherstellung der Risikoadäquanz und Nachhaltigkeit in der Vergütungspolitik und ein transparenter Zusammenhang zwischen Leistung/Erfolg und Vergütung unter entsprechender Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
 

5) § 39c: Vergütungsausschuss

Die Intermarket Bank hat keinen Vergütungsausschuss gebildet. Die einschlägigen Aufgaben werden in der Intermarket Bank AG durch den gesamten Aufsichtsrat bzw. einen Ausschuss des Aufsichtsrats wahrgenommen.


6) § 64 Abs. 1 Z 18 und 19: Erweiterte Anhangangaben in Bezug auf Niederlassungen und Gesamtkapitalrentabiliät:

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wird gewährleistet, dass die geforderten erweiterten Anhangangaben im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen in den Anhang aufgenommen werden und damit der Prüfung durch den Abschlussprüfer unterliegen.

Copyright

Alle Fotos des Erste Campus: © Toni Rappersberger